Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind Verkehrs- und Versicherungsrecht. Diese Spezialisierung ermöglicht schnelle und kompetente Hilfe im Schadens- und Versicherungsfall.

Die Kanzlei vertritt vornehmlich Geschädigte bei der außergerichtlichen Schadenregulierung. In der Folge werden Geschädigte bzw. Versicherungsnehmer, aber auch Versicherer in Zivilverfahren vor Gericht vertreten. In verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren ist Rechtsanwalt Jaeger als Verteidiger tätig.

Rechtsanwalt Jaeger ist seit über 10 Jahren als Anwalt im Verkehrs- und Versicherungsrecht tätig, er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Vertragsanwalt des Verkehrsclubs Deutschland e. V. (VCD).