Nach einem Verkehrsunfall kann es zum Streit über die Haftung und die zu ersetzenden Schadenspositionen kommen. Als Geschädigten verhelfe ich Ihnen zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche wegen Sach- und/oder Personenschäden. Die Anwaltskosten hat, von Ausnahmen abgesehen, die Versicherung des Schädigers zu tragen.


Ihnen wird eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu Recht oder zu Unrecht zur Last gelegt. In jedem Fall ist eine anwaltliche Vertretung geboten, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten, weil die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gefährdet wird, der Verlust des Führerscheins droht und/oder eine Geldbuße, eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu erwarten ist.


In verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten vertrete ich Sie gegenüber Behörden und Gerichten im Verfahren über den Entzug der Fahrerlaubnis, die Anordnung einer MPU ("Idiotentest"), die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis oder die Gültigkeit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis.


Einzelne Schadensersatzansprüche (Auswahl):

- Abschleppkosten

- An- und Abmeldekosten

- Anwaltskosten

- Beerdigungskosten

- Entsorgungskosten

- Erwerbsschaden

- Fahrzeugschaden (Totalschaden)

- Finanzierungskosten

- Haushaltsführungsschaden

- Heilbehandlungskosten

- Kleidungsschaden

- Kostenpauschale

- Mietwagenkosten

- Nutzungsausfall

- Prämienschaden

- Reparaturkosten

- Sachverständigenkosten

- Schmerzensgeld

- Standgeld

- Umbaukosten

- Unterhaltsschaden

- Vermehrte Bedürfnisse

- Vorhaltekosten

- Wertminderung

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